Katastrophenhilfsdienst

Der Katastrophenhilfsdienst ist dem Landesfeuerwehrkommandanten unterstellt.

Die Beistellung der für den Katastrophenhilfsdienst erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Mannschaften erfolgt durch die burgenländischen Feuerwehren und den Bgld. Landesfeuerwehrverband.

KHD-Aufstellung im Bezirk Oberpullendorf


In jedem Feuerwehrbezirk ist eine KHD-Bereitschaft aufzustellen. Die KHD-Bereitschaft ist eine für Katastrophen- oder größere Einsätze aufgestellte Einheit eines Feuerwehrbezirkes und setzt sich aus Fahrzeugen, Geräten und Mannschaften dieses Feuerwehrbezirkes zusammen.

Diese Bereitschaft ist dem Bezirksfeuerwehrkommandanten unterstellt. Er bedient sich dazu des KHD-Bereitschaftskommandos. Das KHD-Bereitschaftskommando führt die KHD-Einheiten des Feuerwehrbezirkes (in der Regel außerhalb des Bezirkes) im Einsatz und besorgt die laufenden organisatorischen und administrativen Angelegenheiten der KHD-Bereitschaft.

Zur Sicherung der Schlagkraft der KHD-Einheiten sind regelmäßige Übungen durchzuführen, welche vom Bezirksfeuerwehrkommando koordiniert und gemeinsam durchgeführt werden.


Der Katastrophenhilfsdienst hat zahlreiche Aufgaben. Er ist eingerichtet zur überörtlichen Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei größeren Einsätzen zur Unterstützung und / oder Ablösung der eingesetzten Feuerwehren, unter anderem bei:

  • Großbränden
  • Elementarereignissen (Hochwasser, Sturm, Erdbeben usw.)
  • Rettungseinsätzen
  • Notversorgung der Bevölkerung
  • Freimachen von Verkehrswegen
  • Mitwirkung zur Wiederherstellung von Nachrichtenverbindungen und Energieversorgung
  • Stellung von Einsatzreserven während größerer Einsätze und Großveranstaltungen, um hinzukommende Einsätze abzudecken


Die Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Katastrophenhilfsdiensteinheiten durch den Landesfeuerwehrverband Burgenland bildet:

  • das Gesetz vom 18. November 1985 über die Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen (Katastrophenhilfegesetz) ? LGBl. Nr.5/1986(XIV.Gp.RV 146 AB 155
  • das Bgld. Feuerwehrgesetz 1994, LGBl. 1994/49 idF 1995/54, 2001/32 und 2008/11.

Die aktuelle Aufstellung des KHD-Bereitschaftskommandos bzw. der einzelnen KHD-Züge des Bezirkes wird in Kürze an dieser Stelle bekannt gegeben.

Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich zwischenzeitlich bitte an den zuständigen Referenten im Bezirksfeuerwehrkommando, BR Josef Wendl.